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AG Hamburg, 15.01.2009 - 51b C 92/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Hamburg, 15.01.2009 - 51b C 92/08
Mit Blick auf die unterschiedliche Höhe der Stundenverrechungssätze markengebundener und ungebundener, sogenannter freier Fachwerkstätten ist in der Rechtsprechung im Ausgangspunkt anerkannt, dass der Geschädigte grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon hat, ob er den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. BGH NJW 2003, 2086 ff. [BGH 29.04.2003 - VI ZR 398/02] - so genanntes "Porsche-Urteil"). - BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
Auszug aus AG Hamburg, 15.01.2009 - 51b C 92/08
Ein Geschädigter, auf dessen ex ante-Perspektive es ankommt (vgl. BGH, VersR 2008, 370 f. [BGH 18.12.2007 - VI ZR 62/07] ), kann diese Frage ohne genauere Prüfung beider Werkstätten nicht beantworten.